Am 30. Juni 2014 wurde die Novelle zur Wiener Bauordnung beschlossen. Diese sieht eine Reihe an Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Büroneubauten vor. Der Einbau von Photovoltaikanlagen ist dabei verpflichtend.
Falls das Ziel von 1 Kilowatt Peak (kWp) pro 100 m² Bruttogeschoßfläche (BGF) nicht ausschließlich über Photovoltaik (PV) zu erreichen ist, kann dies über eine Kombination aus einer kleineren PV-Anlage mit einer Leistung von 0,3 kWp pro 100 m² BGF und Energieeffizienzmaßnahmen mit einer äquivalenten PV-Leistung 0,7 kWp pro 100 m² BGF realisiert werden.
Mit welchen Kosten diese Maßnahmen verbunden sind, hat die Kooperation bestehend aus bauXund, e7 Energie Markt Analyse und M.O.O.CON auf Basis des LZK TOOLS ÖKO berechnet.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.lzk-tool.at sowie im Anhang.
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Alexandra Popescu
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